Da schlau her, so einfach geht das!

Unavis - Vivo hilft dir sparen

Wie funkts genau?



Jahresrechnung hochladen
01.

Jahresrechnung hochladen

Lade deine aktuelle Strom- und/oder Gasrechnung hoch. Einfach Rechnung mit dem Handy fotografieren oder scannen falls du nicht 

bereits eine digitale Rechnung hast.

Experten analysieren
02.

Unsere xperten analysieren

Unsere Experten suchen den besten Tarif für dich aus und wir kommen mit einem unverbindlichen

Angebot auf dich zu.

Abschluss
03.

Abschluss

Wir schließen den Wechsel für dich ab.
Du kannst dich in Zwischenzeit
zurücklehnen und dabei Geld sparen.



Garantiert

GARANTIERT

Preisgarantie bis 

zu 3 Jahren

Garantiert

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Kostenlos und
unverbindlich wechseln

Garantiert

GARANTIERT

Öffentlicher Lieferant mit Top Kundenservice

FAQs
Vivo antwortet


FAQs

Was genau ist die Aufgabe von UNAVIS?

Wir dienen als Vermittler von Strom- und Gasverträgen zwischen Energieanbietern und dir als Privatkunde.

Bei Geschäftskunden bieten wir zusätzlich noch die Umrüstung auf den neuesten Stand der LED-Technik und eine Wasserqualitätsteigerung durch chemiefreie Kalkschutzanlagen an.

Dabei stehen deine Interessen als Kunden immer im Mittelpunkt.

Unser Service steht dir in ganz Österreich zur Verfügung.

Darf ich überhaupt den Energieversorger wechseln?

Ja! Seit der Strommarktliberalisierung 2001 und der Gasmarktliberalisierung 2002 ist jeder in Österreich berechtigt den Energielieferanten frei zu wählen.

Wie viel Geld spare ich bei einem Wechsel?

Die Ersparnis beim Energiepreis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne berechnen wir für dich deine persönliche Ersparnis.

Welche Kosten fallen für mich beim Wechsel an?

Keine! Der Lieferantenwechsel ist für dich komplett kostenlos!

Alle damit verbundenen Wechsel-Modalitäten werden vom neuen Versorger übernommen.

Was ist der Zählpunkt und die Zählpunktbezeichnung?

Der Zählpunkt ist die Schnittstelle, an der Strom bzw. Gas aus dem öffentlichen Netz in deinen Haushalt gelangt und dient zur Identifikation deines Hauses bzw. deiner Wohnung.

Die Zählpunktbezeichnung ist die Identifikationsnummer dieses Zählpunkts. Diese wurde von der EU eingeführt, um die eindeutige Identifizierung von Zählpunkten zu ermöglichen.

Sie ist eine 33-stellige Nummer beginnend mit AT.

Wo finde ich die Zählpunktbezeichnung?

Die Zählpunktbezeichnung deines Stromanschlusses findest du entweder auf deiner jährlichen Stromrechnung, dem Netznutzungsvertrag oder du rufst bei deinem Netzbetreiber an.

• Stromrechnung – Die Zählpunktbezeichnung ist auf der Detailrechnung deiner Jahresendabrechnung angeführt.

• Netznutzungsvertrag – Den Netznutzungsvertrag erhältst du vom Netzbetreiber deines Bundeslandes.

• Anruf beim Netzbetreiber – Solltest du keine Dokumente bei der Hand haben, ist ein Anruf beim zuständigen Netzbetreiber die schnellste Lösung.

Kommt es beim Wechsel zu einer Unterbrechung der Strom- und/oder Gasversorgung?

Nein, durch einen Wechsel zu einem alternativen Energieanbieter kommt es zu keiner Unterbrechung deiner Versorgung. Rein physikalisch merkst du den Anbieterwechsel nicht.

Ich habe gewechselt und zahle einem höheren monatlichen Betrag. Sollte das nicht weniger sein?

Bei einigen Tarifen gibt es vom Energieanbieter einen Neukundenrabatt, welcher erst bei der Jahresrechnung gutgeschrieben wird. Das bedeutet, dass man die effektive Einsparung erst Ende des Jahres bemerkt.

Keine Sorge, es wird nur das verrechnet was du wirklich verbraucht hast.. Für das jeweilige Verbrauchsjahr erhältst du eine exakte Jahresverbrauchsabrechnung.

Ich habe noch keine Jahresabrechnung. Kann ich trotzdem den Energieversorger wechseln?

Sicherlich! Dein Verbrauch wird anhand der Personenanzahl und der Größe deines Heims geschätzt. Dabei wird ein Durchschnittsverbrauch verschiedener Haushaltsgrößen (Single, Familie, usw). herangezogen.

Muss ich gegenüber meinem bisherigen Strom-/Gaslieferanten selber kündigen?

Nein, die Kündigung wird durch den neuen Strom-/Gaslieferanten ausgesprochen.

Du kannst dich zurücklehnen und sparen.

Kann ich den Wechsel rückgängig machen? Kann ich vom Vertrag zurück treten?

Wenn du den Wechsel kündigen möchtest hast du 14 Tage nach dem Vertragsabschluss Zeit, mit dem neuen Anbieter in Kontakt zu treten und den Wechsel zu widerrufen. Hier sind die Kündigungsbedienungen des neuen Anbieters zu folgen.

Von wem wird der Energiemarkt geregelt?

Dieser wird von der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft – oder kurz E-Control – geregelt.

Sie ist für die Strom- und Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde in Österreich und unterliegt vom Bundesministerium für Wirtschaft. Sie ist dafür zuständig, den fairen Wettbewerb am Energiemarkt zu sichern, überwacht den Markt und ist die Schlichtungsstelle für Konflikte.

Gibt es Bindungen bei den Verträgen?

Das hängt von deinem neuen Vertrag ab, welcher zu dir passt. Bei Verträgen mit einem Neukundenrabatt beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.

Tipp: Was ist am Tag des Anbieterwechsels zu beachten?

Im Zuge eines Energielieferantenwechsels wird von den Netzbetreibern der Zählerstand für die Endabrechnung des vorherigen Energieversorgers entweder abgelesen oder berechnet. Um sicherzugehen, dass du eine exakte Abrechnung erhältst, empfehlen wir dir am Tag des Lieferbeginns dem Netzbetreiber deinen Zählerstand bekannt zu geben.

Deine Frage war nicht dabei?

Kontaktiere uns einfach, wir helfen dir gerne weiter.

Unsere Mailadresse: office@unavis.at